Unsere Hygieneregeln und Regelungen in der Coronaschutzverordnung

Liebe Kunden,

hier sind die wichtigsten Auflagen im Überblick:

CORONASCHUTZVERORDNUNG:

  • KindercafeBegrenzter Besucherzahl im HAPPY KIDS, ein Besuch nur mit Reservierung möglich.
  • Für die Besucher des Cafes, für die Kurse und die private Veranstaltungen/ Geburtstage gilt aktuell die 3G Corona Regel für Erwachsene.

Für Ihre Fragen stehen wir per E – Mail an info@happykids-agentur.de zur Verfügung.

Weitere wichtige Regeln:

1. Der Besuch im HAPPY KIDS ist nur den Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 3 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind.

Eintritt für Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren nur mit Maske, auf dem festen Sitzplatz darf die abgenommen werden.

2. Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion haben keinen Zutritt im HAPPY KIDS!

3. Kunden müssen nach Betreten des HAPPY KIDS die Schuhe ausziehen, die Hände waschen und desinfizieren. Kinder dürfen in Stoppersocken oder barfuß laufen, Erwachsene bitte IMMER ! nur mit Socken!

Wir stellen Handwaschmittel, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung.

Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.

4. Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie sind für jede Tischgruppe mittels einfacher, auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben und durch den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufzubewahren.

5.Alle Räume werden durch mehrere Türen, Fenster und Dachfenster ausreichend belüftet.

6.Kontaktflächen wie Spielgeräte, Spielsachen, Stühle, Tische, Speisekarten,werden nach jedem Gästewechsel gereinigt und desinfiziert. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Desinfektion der Toiletten, Arbeitsflächen, Türklinken etc.

7.Gebrauchte Textilien u. ä. sind mit jedem Gästewechsel gleichfalls zu wechseln. Wäsche mind. mit 60 Grad Celsius oder mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius.

8.Spülvorgänge werden bei Temperaturen größer 60 Grad Celsius durchgeführt werden und bei jedem Spülgang werden entsprechend wirksame Tenside / Spülmittel verwendet.

9. Mitarbeiter mit Kontakt zu den Kunden müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

10.In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.

11.Mitarbeiter sind zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

12. Die Umsetzung der vorstehenden Vorgaben erfordert ein gemeinsames Zusammenwirken aller Beteiligten.